Natur und Kultur erlebbar machen

Umfassendes Wissen über Kultur und Geschichte eines Landes ist für die Bewahrung seiner Besonderheit und charakteristischen Merkmale unabdingbar. Authentische Erlebnisse lassen unseren Gast wiederkehren. Das Genießen einheimischer Produkte bietet dem Gast intensive sinnliche Erfahrung.

Deshalb unterstützen wir als Berufsverband der Fremdenführer und Reiseleiter unsere Mitglieder in der Ausübung ihrer Tätigkeit.

Verbandsziel

Der Verband verfolgt ohne Gewinnabsicht zivilgesellschaftliche, solidarische und gemeinnützige Ziele. Der Verband will den einzelnen Mitgliedern, also den Reiseleitern und Fremdenführern Südtirols, eine Plattform bieten, um einen einheitlichen Auftritt zu garantieren. Ziel des Verbandes ist auch die Schulung und kontinuierliche Weiterbildung, um dadurch den Standard der Führungen auf ein immer höheres Niveau anzugleichen. Weiters um den Beruf des Fremdenführers und Reiseleiters zu schützen, aufzuwerten und in der Öffentlichkeit zu vertreten. Dann werden neue Mitglieder für die Arbeit als Reiseleiter oder Fremdenführer eingearbeitet. Den Mitgliedern wird eine laufende Fortbildung garantiert, um die bestehenden und neu entstehenden Sehenswürdigkeiten Südtirols zu präsentieren, damit die Einheimischen und Gäste Südtirols die besten Informationen bekommen. In Summe dient der Verband dazu, Südtirol zu präsentieren und die Führer und Reiseleiter entsprechend vorzubereiten. 

Das Berufsbild

Fremdenführer*innen und Reiseleiter*innen sind professionelle Dienstleister*innen im Bereich der Tourismuswirtschaft und gleichzeitig Repräsentanten ihrer Städte und Landschaften. Sie tragen als Botschafter*innen des Landes zur Imagebildung bei, sie prägen maßgeblich den Eindruck des Gastes von seinem Reiseziel und motivieren ihn zum Verweilen oder Wiederkommen, qualifizierte Gästeführer*innen sind wichtige Werber für Südtirol und beachtliche Multiplikatoren für das Tourismusgeschäft und leisten so einen wesentlichen Beitrag zur Tourismusförderung. Sie informieren nicht nur Gäste, sondern auch interessierte Einheimische über Geschichte und Gegenwart, erklären die kulturellen und natürlichen Denkmäler und werten sie auf, sie sind der Nachhaltigkeit verpflichtet.

Der Fremdenführer – Die Fremdenführerin

Der Beruf wird durch das Landesgesetz vom 5. Dezember 2012, Nr. 21 definiert und geregelt.
Wir zitieren aus dem Gesetz: Fremdenführer*in ist, wer beruflich einzelne Personen oder Personengruppen beim Besuch von Kunstwerken, Museen, Ausstellungen, Parkanlagen, Kunstgalerien und archäologischen Fundorten sowie bei touristischen Rundgängen begleitet und dabei die Sehenswürdigkeiten in Hinblick auf Geschichte, Kunst, Denkmalschutz, Landschaft und Natur erläutert.
Voraussetzung zur Berufsausübung ist die Ablegung einer Prüfung vor einer Landeskommission und die Eintragung in das Berufsverzeichnis der Autonomen Provinz Südtirol. Sie erkennen den Fremdenführer am amtlichen Ausweis mit Lichtbild.

Der Reiseleiter – Die Reiseleiterin

Der Beruf des wird durch das Landesgesetz vom 5. Dezember 2012, Nr. 21 definiert und geregelt.
Wir zitieren aus dem Gesetz: Reiseleiter*in ist, wer beruflich einzelne Personen oder Personengruppen auf Reisen im In- und Ausland begleitet, dabei sicherstellt, dass die Reiseprogramme der Veranstalter durchgeführt und die dafür notwendigen Dienste für die gesamte Dauer der Reise gewährleistet werden. Er vermittelt zusätzlich grundlegende touristisch interessante Informationen über die bereisten Gebiete, soweit sie nicht in den Zuständigkeitsbereich der Fremdenführer/Fremdenführerinnen laut Absatz 1 des entsprechenden Gesetzes fallen.
Sie erkennen den Reiseleiter am amtlichen Ausweis mit Lichtbild.

Vorstand

Petra Überbacher – Präsidentin

Donatella Di Stasio – Schatzmeisterin

Markus Perwanger – Vorstandsmitglied

Stefan Demetz – Vorstandsmitglied

Hanni Stocker – Vorstandmitglied

Lorenzo Ferrarese – Vorstandsmitglied

Andreas Walder – Vorstandsmitglied